https://intr2dok.vifa-recht.de/
"Künftig haben alle Angehörigen von Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, ihre qualitätsgesicherten Originalbeiträge oder aber ihre zuvor bereits an anderer Stelle erschienenen Zweitveröffentlichungen aus allen Bereichen der internationalen und interdisziplinären Rechtsforschung auf intR²Dok zu publizieren und damit dauerhaft zu archivieren."
Also keine Rechtsanwälte.
Via
https://zkbw.blogspot.de/2015/03/dok-freigeschaltet.html
Update:
https://plus.google.com/+KlausGrafHisto/posts/PhrjNYsWidM
"Künftig haben alle Angehörigen von Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, ihre qualitätsgesicherten Originalbeiträge oder aber ihre zuvor bereits an anderer Stelle erschienenen Zweitveröffentlichungen aus allen Bereichen der internationalen und interdisziplinären Rechtsforschung auf intR²Dok zu publizieren und damit dauerhaft zu archivieren."
Also keine Rechtsanwälte.
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KlausGraf - am Dienstag, 24. März 2015, 17:12 - Rubrik: Archivrecht