"Als Nutzer fremder Fotografien, d.h. als Verwerter, ist man verpflichtet, sich umfassend nach den erforderlichen Rechten zu erkundigen (Prüfungspflicht). Werden Rechte übertragen, so genügt es in aller Regel nicht, sich auf Zusicherungen hinsichtlich des Bestands und Umfangs der Rechte sowie der Übertragungsbefugnis zu verlassen. Vielmehr muss der Verwerter die Kette der einzelnen Rechtsübertragungen vollständig überprüfen"
https://medienundmarken.de/newsreader/items/online-nutzung-fremder-fotografien-strenge-sorgfaltsanforderungen-beachten.html
Ein völlig abwegiges Urteil, das aber leider auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung liegt. Zu den Implikationen für Bilder unter freier Lizenz:
https://archiv.twoday.net/stories/156273535/
https://medienundmarken.de/newsreader/items/online-nutzung-fremder-fotografien-strenge-sorgfaltsanforderungen-beachten.html
Ein völlig abwegiges Urteil, das aber leider auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung liegt. Zu den Implikationen für Bilder unter freier Lizenz:
https://archiv.twoday.net/stories/156273535/
KlausGraf - am Samstag, 14. März 2015, 15:27 - Rubrik: Archivrecht